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Der Berliner Verfassungsgerichtshof befasst sich derzeit mit einem Gesetzentwurf der Initiative „Volksentscheid Berlin autofrei“, die ein weitreichendes Autoverbot innerhalb des Berliner S-Bahn-Rings durchsetzen möchte. Ziel ist es, fast alle innerstädtischen Straßen – mit Ausnahmen für z. B. Bundesstraßen, Rettungsdienste und Wirtschaftsverkehr – zu autofreien oder autoreduzierten Zonen zu machen. Privatfahrten wären dann nur noch zwölfmal pro Person und Jahr erlaubt. Die Initiative verspricht sich davon mehr Klimaschutz, sauberere Luft, mehr Sicherheit und eine gerechtere Nutzung des öffentlichen Raums.
Der Berliner Senat sieht das Vorhaben jedoch kritisch. Er hält das geplante Gesetz sowohl rechtlich als auch praktisch für problematisch und hat daher bereits 2022 das Verfassungsgericht um eine Prüfung der Zulässigkeit gebeten. In der mündlichen Verhandlung wurde deutlich, dass das Gericht vor allem zwei zentrale Fragen prüfen muss:
Gerichtspräsidentin Ludgera Selting erklärte, dass mit dem Vorhaben rechtliches Neuland betreten werde und die Umsetzung das Leben in Berlin drastisch verändern könnte. Eine Tendenz oder einen konkreten Zeitpunkt für ein Urteil nannte das Gericht bisher nicht.
Die Initiative hatte 2021 bereits über 50.000 Unterschriften für ihr Anliegen gesammelt, womit sie die erste Hürde eines Volksbegehrens genommen hatte. Sollte das Gericht den Entwurf für verfassungsgemäß erklären, müsste die Initiative im nächsten Schritt innerhalb von vier Monaten rund 170.000 weitere Unterschriften sammeln, um einen Volksentscheid herbeizuführen. Ein erfolgreiches Volksvotum würde das Gesetz direkt in Kraft setzen.
Weitere interessante Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://www.zeit.de/news/2025-04/02/verfassungsgericht-verhandelt-ueber-plan-fuer-autoverbot