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Menschen mit Mobilitätsbehinderungen, die in Berlin die U-Bahn nutzen, können künftig ihr Fahrrad kostenlos mitnehmen, wenn sie einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen G oder aG vorlegen. Diese neue Regelung, die in wenigen Tagen formell in Kraft tritt, wird von der BVG bereits jetzt aus Kulanz anerkannt. Die BVG begrüßt die einheitliche Lösung für das Berliner Schienennetz, da sie für Klarheit und weniger Verunsicherung im Alltag der mobilitätseingeschränkten Fahrgäste sorgt. Das Merkzeichen G steht für eine erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr, während das Merkzeichen aG für eine außergewöhnliche Gehbehinderung steht. Diese Regelung gilt nun einheitlich für U-Bahn, S-Bahn und Regionalverkehr in Berlin.
Weitere interessante Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2025/06/berlin-bvg-gehandicapte-fahrraeder-kostenlose-mitnahme-fahrraeder.html