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Das Berliner Verwaltungsgericht hat die Wiedereinführung von Tempo 50 auf der Saarstraße als rechtswidrig eingestuft, weil dort weiterhin eine erhöhte Gefahrenlage besteht und Tempo 30 nachweislich zu weniger Unfällen geführt hat. Die Entscheidung basiert auf der Unfallstatistik sowie dem Hinweis der Richter:innen, dass die Verkehrssicherheit stärker berücksichtigt werden müsse. Das Urteil veranlasst nun eine erneute rechtliche Prüfung der betroffenen Abschnitte, nachdem Tempo 30 zuvor an mehreren Hauptstraßen aufgehoben worden war.
Weitere interessante Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://www.morgenpost.de/berlin/article411238331/anordnung-rechtswidrig-gericht-kippt-tempo-50-auf-dieser-berliner-strasse.html