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Radfahrer:innen dürfen bei Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen nur mit einer gesetzeskonformen Beleuchtung fahren, zu der ein weißer Frontscheinwerfer, eine rote Rückleuchte sowie verschiedene dauerhaft angebrachte Reflektoren gehören. Auch Fahrradanhänger benötigen bei schlechten Lichtverhältnissen eine Rückleuchte und bestimmte Reflektoren, deren Anzahl sich nach der Breite des Anhängers richtet. Eine Stichprobe des Auto Club Europa zeigt jedoch, dass rund 22 Prozent der fast 10.000 beobachteten Radfahrenden mit unzureichender oder fehlender Beleuchtung unterwegs waren.
Weitere interessante Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://www.handelsblatt.com/dpa/sicherer-radfahren-so-radeln-sie-richtig-mit-licht-viele-machen-das-nicht/100201614.html