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Das Berliner Mobilitätsgesetz ist deutschlandweit einzigartig und gibt dem ÖPNV, Fuß- und Radverkehr planerischen Vorrang. Die neuen Kapitel zum Wirtschaftsverkehr und zur Neuen Mobilität wurden in einem Beteiligungsverfahren mit dem Berliner Mobilitätsbeirat erarbeitet. Ziel ist es, den Wirtschaftsverkehr in Berlin stadtverträglich zu organisieren, unter anderem durch sichere und emissionsarme Lieferfahrzeuge, den Erhalt von Infrastruktur für Transporte auf Schiene und Wasser, die Schaffung von lokalen Umschlagplätzen und Anreize für den Einsatz emissionsarmer Nutzfahrzeuge.
Zu den neuen Regelungen des Berliner Mobilitätsgesetzes gehört die Stadtverträglichkeit des Wirtschaftsverkehrs, bei dem Hauptverkehrszeiten vermieden und emissionsarme Fahrzeuge eingesetzt werden sollen. Zudem wird ein Markenzeichen für sichere und emissionsarme Lieferfahrzeuge eingeführt. Die Funktionsfähigkeit des Wirtschaftsverkehrs soll durch die Sicherung von Flächen und die Erstellung eines Leitfadens zur Bedarfsermittlung von Liefer- und Ladeverkehrsflächen gewährleistet werden. Es wird auch eine Austauschplattform für den Wirtschaftsverkehr und eine Plattform für verkehrsrelevante Daten eingerichtet. Die Senatsmobilitätsverwaltung definiert zudem Ziele für innovative Mobilitäts- und Logistikangebote.
Das Berliner Mobilitätsgesetz wird nun vom Rat der Bürgermeister beraten und anschließend erneut im Senat diskutiert. Danach wird das Abgeordnetenhaus über das Gesetz abstimmen.
Mehr Informationen unter: https://smart-city-berlin.de/detail-news/senat-komplettiert-berliner-mobilitaetsgesetz